LKH PEV 10% - 100%
Die LKH bietet mit dem PEV eine Pflegekostenversicherung an umd bis 100% die gesetzliche Pflegepflichtversicherung aufzustocken. Positiv ist hier zu bewerten, dass wenn die Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung die verbleibenen Pflegekosten niedriger sind als der versicherte Höchstbetrag, dass die Differenz als Pflegegeld ausbezahlt wird. Leider verzichtet der Versicherer nicht generell auf das ordentliche Kündigungsrecht, was bei uns zur deutlichen Abwertung führt. (Übernommen aus Finanztest 4/2006) Auch Leistungen für technische Hilfsmittel fehlen und eine Demenzleistung nach §46 SGB XI zusätzliche Betreuung fehlt leider auch. Leider hat der Tarif auch noch 3 Jahre Wartezeiten. Es können zwischen 10% und 100% als Aufstockung zur sozialen Pflegeversicherung erfolgen. Ein Inflationsausgleich ist im Tarif nicht vorgesehen und kann auch nicht mitversichert bzw. nachversichert werden. Jedoch sind Transportkosten zu Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege erstattungsfähig. Unterbringungskosten und Verpflegung wird im Pflegeheim nicht übernommen. Wir empfehlen, wenn der Tarif besteht, dann sollte noch ein Pflegetagegeld hinzuversichert werden.

