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Private Pflegeversicherung
Ein Überblick zur gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung
Die gesetzliche / private Pflegeversicherung
Die zur gesetzliche Pflegeversicherung gehört auch die private Pflegeversicherung (bei den privat versicherten). Die Leistungen sind bei beiden im Grunde gleich, lediglich die Beitragszahlung unterscheidet sich. Während bei der gesetzlichen Pflegeversicherung die Beiträge vom Einkommen berechnet werden, wird bei der privaten Pflegeversicherung die Beitragszahlung vom Eintrittsalter und vom Geschlecht kalkuliert. (Ändert sich wohl zum Dez. 2012)
Die Pflegestufen der Pflegeversicherung
Mit den Pflegestufen kann die gesetzliche oder private Pflegeversicherung feststellen, wie viel Leistung Pflege benötigt wird. Mit diesem Instrument bei der Einstufung durch den medizinischen Dienst kann genau der tatsächliche Hilfebedarf festgestellt werden.
Die Pflegestufe I - erheblich pflegebedürftig
Erheblich pflegebedürftig sind Personen, welche mind. zwei Verichtungen aus einen oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung und / oder Mobilität benötigen. Hierbei muss die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung zusammen mind. 90 Minuten entfallen. Die Bemessung wird anhand einer Laienpflege beurteilt.
Leistung der Pflegeversicherung:
ambulaten Pflege durch Pflegefachkraft ab 2010 = 440 Euro pro Monat (450 Euro ab 2012) ambulaten Pflege durch Laie (Angehörige) ab 2010 = 225 Euro pro Monat (235 Euro ab 2012) stationäre Pflege = 1.023 Euro pro Monat
Die Pflegestufe II - schwer pflegebedürftig
Hier benötigt der Pflegeversicherte mind. 3 Stunden Hilfe am Tag, davon müssen mind. 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Leistung der Pflegeversicherung:
ambulaten Pflege durch Pflegefachkraft ab 2010 = 1.040 Euro pro Monat (1.110 Euro ab 2012) ambulaten Pflege durch Laie (Angehörige) ab 2010 = 430 Euro pro Monat (440 Euro ab 2012) stationäre Pflege = 1.279 Euro pro Monat
Die Pflegestufe III bis IV - schwerst pflegebedürftig bis zum Härtefall
Hier muss mind. 5 Stunden pro Tag Pflege erforderlich sein, davon mind. 4 Stunden auf die Grundpflege. Ein Hilfebedarf muss rund um die Uhr auch nachts gegeben sein! Beim Härtefall kommt noch hinzu, dass auch nachts regelmäßig mit zwei Personen gleichzeitig eine Hilfe benötigt wird. (z. B. Lagerung eines schweren Menschen) zusätzlich muss der Hilfebedarf 7 Stunden pro Tag betragen, zwei Stunden davon in der Nacht.
Leistung der Pflegeversicherung:
ambulaten Pflege durch Pflegefachkraft ab 2010 = 1.510 Euro pro Monat (1.550 Euro ab 2012) ambulaten Pflege durch Laie (Angehörige) ab 2010 = 685 Euro pro Monat (700 Euro ab 2012) stationäre Pflege = 1.510 Euro pro Monat (1.550 Euro ab 2012)
Härtefall also Pflegestufe 4 der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung = 1.918 Euro bei der ambulanten Pflege (Pflegefachkraft) und 1.825 Euro stationär (ab 2012 1.918 Euro).
Private Pflegeversicherung - häufige Fragen:
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